Startseite aufrufen
« Zurück
Vor »

Kommentar schreiben | Drucken

Internetrecht und moderne Legenden: der Disclaimer

-- 19.Juli 2005 (#13)

Sicherlich ist ihnen auch schon mal folgender Disclaimer (dt. Haftungsausschluss) begegnet:

Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage.

Punkt.

Diese Disclaimer-Vorlage wurde tausendfach von verunsicherten und naiven Menschen kopiert und hastig auf ihre Internetseiten gestellt, um jedweden Schaden von sich abzuwenden. Wenn sie bei Google nach Ausschnitten dieses Disclaimers suchen, dann werden sie mit Suchtreffern nur so überschüttet. Mittlerweile wurde dieser Haftungsausschluss auch schon auf öffentlichen Seiten und Seiten von Anwaltskanzleien gesichtet.
Tatsache ist jedoch, dass dieser Disclaimer rechtlich so gut wie keine Schutzfunktion für einen Webmaster hat. Dieser Haftungsausschluss wird von „Experten“ häufig abwertend als Zauberspruch bezeichnet, weil viele Leute glauben, man könne sich damit seiner justiziellen Verantwortung als Webmaster schnell und einfach entledigen. Er ist wie eine moderne Urban Legend des Internets und lässt sich einfach nicht ausrotten.

Der im Zitat genannte Richterspruch fand tatsächlich statt. Allerdings wurde er aus dem Zusammenhang gerissen und verwässert, wodurch schwerwiegende Missverständnisse für den Urteilsspruch bei Webmastern entstanden sind.
Entstanden ist das ganze aus einem Streit zweier Bekannter, von dem einer der Bekannten (der Beklagte) gezielt ehr- und persönlichkeitsverletztende Links im Internet gesucht verlinkt hat. Der Beklagte wurde verurteilt, da er seinen Bekannten mit der Verlinkung natürlich absichtlich schikanieren und beleidigen wollte. Und obwohl der Beklagte sich durch einen Disclaimer von den Links distanziert hat, wurde er für schuldig befunden. Das Vorhandensein des Disclaimers wurde lediglich als positiv angesehen.

Folgende Missverständnisse sind daraus nun entstanden:

  • Man könnte durch einen Disclaimer generell jede Verantwortung von sich weisen.

  • Man müsse sich als Webmaster von all seinen Links distanzieren, ohne Berücksichtigung des Kontextes.

Da sich natürlich kaum einer wirklich mit dem Urteilsspruch näher beschäftigt hat, haben viele Leute diesen Disclaimer vorsichtshalber auch auf ihre Seite gestellt.

„Na und“, werden sie sich denken, „schaden kann’s ja nicht!“. Doch, könnte es. Was impliziert denn dieser Disclaimer?

  • Welchen Sinn hat es, Links zu empfehlen und sich gleichzeitig davon zu distanzieren? Das ist zum einen ein Widerspruch, zum einen aber auch eine Beleidigung für die Seite des Verlinkten, da seine Inhalte offenbar so schlecht sind, dass man sich davon distanzieren müsse.

  • Wenn ich mich von meinen Links distanziere, mache ich mich verdächtig. Sich von den Links zu distanzieren die man auf seine Homepage stellt, lässt den Verdacht aufkommen, man sei sich darüber bewusst, dass man womöglich illegale Seiten verlinkt.

  • Der Hyperlink ist eine essenzielle Grundlage des Internets. Sich grundsätzlich von Links zu distanzieren, zerstört diese Grundlage.


„Okay, wie kann ich mich denn sonst schützen?“
Ein Disclaimer ist nicht grundsätzlich überflüssig, um das einmal klar zu stellen. Wir gehen natürlich von dem Fall aus, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen „harmlose“ Links setzen, weil sie ihren Lesern zusätzliche Informationen zu ihren eigenen Inhalten liefern wollen oder einen Link einfach für empfehlenswert halten. Die einzige Gefahr dabei ist, dass die Inhalte ihrer Links sich ändern und plötzlich illegale Inhalte enthalten, von denen sie aber nichts wissen, da sie den Inhalt anderer Seiten natürlich nicht ständig überprüfen können.
Es kann also sinnvoll sein, dass sie in einem kurzen Disclaimer klarstellen, dass sie sich bemühen, keine rechtswidrige und strafbare Inhalte zu verlinken, aber dass es ihnen technisch nicht möglich und unzumutbar ist, etwaigen Änderungen ihrer Links ständig zu überprüfen.


Originaltext


Geschrieben von
Dirk
-- 15.August 2005 (#2)

Im verlinkten Originaltext ist eine Vorlage hierfür.


Das Hinzufügen von Kommentaren wurden deaktiviert.


Menü
Beitragsübersicht
Kontakt & Impressum
Über mich
Linkempfehlungen/Linkpartner

Letzte Kommentare
»Vorstellungsgespräch: E…
»Die Krux mit den Hinter…
»Bewerbung: Standard-Abs…
»Glossar: Quirks-Modus (…
»Glossar: Quirks-Modus (…

Meta
RSS 2.0
XHTML-Validierung
CSS-Validierung

Backlinks
»Spam vermeiden
»Internetagentur Ulm
»Bruststraffung
»Achterbahn & Freizeitpark
»Fernstudium
»TuS Graf Kobbo Tecklenburg